mit dem Betreff «Zusatzklage wegen fortgesetzten Betruges, Nov. und Dez. 2020 mit 2'392.00». […] Wie bereits anhand des Titels zu erkennen ist, handelt es sich bei der vorliegenden Strafanzeige um eine Ergänzung zu bereits früher eingereichten Anzeigen gegen die Beschuldigte. Zuletzt wurde das Verfahren BM 20 39549, in welchem B.________ ebenfalls mit diversen Schreiben den Vorwurf des Betruges sowie auch des Amtsmissbrauchs erhob, mit Verfügung vom 08.12.2020 nicht an die Hand genommen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen mit Beschluss vom 18.12.2020 ab.