Grund für die Anzeige bildet eine Verfügung der A.________ vom März 2020, mit welchem das Einkommen seiner Frau auf jährlich CHF 13’200.00 festgelegt worden sei, im Wissen darum, dass dieses Einkommen weggefallen sei. Insgesamt habe ihn die Beschuldigte um CHF 6’463.25 betrogen. Zudem stelle das Verhalten der Beschuldigten einen Verstoss gegen die Vorschriften des Formulars 5.01 über die Ergänzungsleistungen zur AHV dar. Sein Schreiben betitelte B.________ mit dem Betreff «Zusatzklage wegen fortgesetzten Betruges, Nov. und Dez. 2020 mit 2'392.00».