3 ben mit den angeblichen «Mikrowellen-Verbrechen» nichts zu tun. Abgesehen davon hat die Beschwerdekammer bereits in früheren Entscheiden festgehalten, dass die Verwendung einer Mikrowelle keine Straftat darstellt (Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern 20 556 vom 5. Januar 2021 und BK 16 231 vom 23. Juni 2016). Inwiefern sich die Beschuldigten 1-4 im Rahmen des Verfahrens um Mietzinsreduktion wegen Strahlenschäden strafbar gemacht haben sollen, erschliesst sich der Kammer nicht.