Eine solche ergibt sich weder aus der Beschwerdeschrift noch aus der Anzeige und den dazugehörigen Beilagen. Dem Beschwerdeführer geht es hauptsächlich darum, dass Verantwortliche von «Mikrowellen-Verbrechen» strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden und ihm wegen der im Zusammenhang mit den «Mikrowel- len-Verbrechen» erlittenen Schäden (Ablagerung von Mikrowellen-Beschuss in seiner Wohnung) eine Mietzinsreduktion gewährt wird. Die Beschuldigten 1-4 ha-