Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und betreffend Mietzinsreduktion wegen starker Mängel an der Mietsache durch Mikrowellenwaffen-Strahlung bemängelte. Er konstituierte sich als Straf- und Zivilkläger und verlangte Schadenersatz und Genugtuung, die strafrechtliche Verfolgung der Beschuldigten 1-4 sowie die Gewährung einer Mietzinsreduktion wegen komplett verdreckter Wohnung durch Ablagerung von Mikrowellen-Beschuss aus der von einem Syrer bewohnten Folterwohnung. Am 9. April 2021 erging die hier angefochtene Nichtanhandnahmeverfügung mit folgender Begründung: Obwohl E.______