2. Den Akten kann Folgendes entnommen werden: Am 22. Februar 2021 reichte der Beschwerdeführer – soweit hier interessierend – bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Strafanzeige gegen die Beschuldigten 1-4 ein. Darin beschuldigte er diese des Amtsmissbrauchs, der Strafvereitelung im Amt, der Willkür-Entscheide und des Schützens von Schwerst- Kriminellen (Syrer). Der Beschwerdeführer bezog sich dabei auf eine Verfügung des Beschuldigten 1 im Zivilverfahren CIV 18 43 sowie auf einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern (Verfahren ZK 20 347), bei welchem die Beschuldigten 2-4 mitgewirkt hatten.