wegen Amtsmissbrauchs, Strafvereitelung im Amt etc. nicht an die Hand. Die Verfügung wurde dem Straf- und Zivilklägerkläger E.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 30. April 2021 eröffnet, worauf dieser am 3. Mai 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde einreichte und beantragte, dass (u.a.) die angefochtene Verfügung aufgehoben werde und Ermittlungen aufgenommen würden.