Die Beschwerdekammer eröffnete am 3. Mai 2021 ein Ausstandsverfahren und gab dem Gesuchsteller Gelegenheit, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Stellungnahme einzureichen. Mit Verfügungen vom 6. und 17. Mai 2021 leitete das Regionalgericht je ein undatiertes Schreiben des Gesuchstellers (Postaufgabe: 3. bzw. 12. Mai 2021; Posteingang: 4. bzw. 14. Mai 2021) an die Beschwerdekammer weiter. Mit Verfügungen vom 18. bzw. 20. Mai 2021 nahm die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer Kenntnis von diesen Eingaben.