1. Beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) ist u.a. gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren hängig. Mit Verfügung vom 22. März 2021 nahm das Regionalgericht Kenntnis von einem undatierten Schreiben des Beschuldigten (Posteingang: 17. März 2021) und forderte dessen amtliche Anwältin auf, dem Gericht innert 10 Tagen mitzuteilen, ob das Schreiben ein Ausstandsgesuch darstelle und falls ja, gegen wen es sich richte. Die amtliche Anwältin teilte dem Regionalgericht am 1. April 2021 mit, dass der Beschuldigte keine Präzisierungen vorgenommen habe, gegen wen sich das Ausstandsgesuch richte.