__ gegenüber der A.________ falsche Angaben gemacht hat; in diesem Sinne besteht keine scharfe Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen. Die A.________ selbst hat sich allerdings nicht in diese Richtung geäussert. Aus der gesetzlichen Konzeption geht schliesslich hervor, dass die Bank als Finanzintermediärin ein Konto unter gewissen Umständen auf Anweisung der Behörden hin sperren muss (etwa gestützt auf Art. 10 Abs. 1 GwG oder Art. 266 Abs. 4 StPO). In diesem Zusammenhang sind auch Infomationssperren denkbar (vgl. etwa Art. 10a Abs. 1 GwG).