_ stellt keine Drohung dar, solange sie nicht mit anderen Forderungen verknüpft wird. Ein Zusammenhang zwischen den beiden Konten könnte sich allenfalls aus dem «paper trail» eines Teils des möglicherweise missbräuchlich erlangten Kredits vom Geschäftskonto auf das Privatkonto des Beschwerdeführers in der Form von Lohnzahlungen ergeben. Der Beschwerdeführer scheint diesbezüglich aber zu verkennen, dass er aus strafrechtlicher Sicht für ein allfälliges Vermögensdelikt zum Nachteil der A.________ persönlich haften könnte, sofern er im Rahmen der Geschäftstätigkeit der C.________ gegenüber der A.___