Die A.________ kann demgegenüber Kunden von der Benützung der Dienstleistungen des Zahlungsverkers ausschliessen, wenn nationale oder internationale Bestimmungen im Bereich der Finanzmarkt-, Geldwäscherei- oder Embargogesetzgebung der Erbringung der Dienstleistung widersprechen oder die Einhaltung dieser Gesetze der Post einen unverhältnismässig hohen Aufwand verursacht (Bst. a) oder schwerwiegende Rechts- und Reputationsschäden drohen (Bst. b).