30 GwV-FINMA). Sofern sich der Verdacht auf deliktische Vermögenswerte erhärtet, sind die straf(prozess)rechtlichen Bestimmungen anwendbar. 5.5 Die A.________ untersteht dem Grundversorgungsauftrag (Art. 1 Abs. 1 Bst. b Postgesetz [PG, SR 783.0] i.V.m. Art. 13 ff. PG und Art. 42 ff. Postverordnung [VPG; SR 873.01]), wonach natürliche und juristische mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz Anspruch auf mindestens ein Angebot zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs haben (Art. 43 Abs. 1 VPG: Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskontos, Anweisung zur Gutschrift von Zahlungen etc.).