3 konten unter seinem persönlichen Namen habe suspendieren lassen und ihm so der freie Zugang zu seinem privaten Geld verwehrt worden sei. Diese unüberlegte und böswillige Aktion der A.________ könne schwerwiegende Folgen für den Konteninhaber nach sich ziehen. Die A.________ habe ihm als Privatperson nichts Konkretes vorzuwerfen und ihm gegenüber auch nie erwähnt, dass er sich nicht an gesetzliche oder regulatorische Bestimmungen gehalten habe. Somit gebe es keinen Grund, seine Privatkonten zu suspendieren.