4.3 Der Beschwerdeführer stellt sich schwergewichtig auf den Standpunkt, es müsse vorliegend zwischen ihm als Privatperson und der C.________ (nachfolgend C.________) unterschieden werden. Diese Firma habe über die A.________ im März 2020 einen Covid-19-Kredit beantragt. Privatpersonen hätten keinen Zugang zu diesem Kredit. Es gehe aus seiner Sicht bei seiner Anzeige nicht um die Belange der C.________, sondern um die Tatsache, dass die A.________ seine Privat-