im Zusammenhang mit einem der Firma «C.________» im März 2020 gewährten Co- vid-19-Kredit in Höhe von CHF 200’000.- aufgrund von Diskrepanzen, welche ihr bezüglich Umsatzangaben auf dem Kreditantrag und den eingereichten Unterlagen auffielen, zunächst die Firmenkonten suspendierte und später sodann das Privatkonto von B.________, welcher alleiniger Geschäftsführer der Firma «C.________» ist, suspendierte. Dabei stützte sich die A.________ offensichtlich auf Art. 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A.________ […] 4.2 Die Verfügung ist ausserdem folgendermassen begründet: