Ende März 2021 erstattete B.________ Strafanzeige gegen die A.________ wegen Nötigung. Zur Begründung gab er am 31.03.2021 gegenüber der Kantonspolizei Aargau unter Einreichung verschiedener Unterlagen an, er sei alleiniger Geschäftsführer der Firma «C.________» mit Sitz in E.________ (Ortschaft) TI. Im März 2020 habe er einen Covid-19-Kredit über CHF 200’000.- bei der A.________ beantragt. Nebst der fraglichen Firma besitze er auch als Privatperson B.________ ein Konto bei der A.________. Am 11.02.2021 habe er festgestellt, dass die Konten der Firma «C.________» suspendiert worden seien.