4 CHF18’000.00 pro Jahr habe leisten müssen. Jedenfalls hätte die als sehr sparsam bekannte Person den effektiv investierten Pflegeaufwand der Beschuldigten mit Sicherheit jeden Monat wissen wollen. Sie hätte von der Beschuldigten deshalb eine entsprechende Abrechnung oder zumindest eine Leistungsübersicht verlangt. Es sei im Gesamtkontext äussert unwahrscheinlich, dass zwischen der Mutter und der Beschuldigten eine geheime Vereinbarung getroffen worden sei, von der niemand im nahen Umfeld der Mutter etwas gewusst habe.