Sie habe den Familienangehörigen damals schlicht keine plausiblen Gründe für die Transaktionen nennen können. Nicht einmal im Schreiben des Verteidigers vom 25. November 2018 sei die angebliche Vereinbarung thematisiert worden. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 sei eine Vereinbarung zwar erstmals behauptet worden, jedoch ohne Hinweis auf die Entschädigungshöhe. Erst bei ihrer Einvernahme vom 12. August 2019 habe die Beschuldigte eine konkrete Entschädigungsabrede ins Spiel gebracht; die Beschuldigte sei in diesem Zusammenhang offensichtlich von ihrem Verteidiger instruiert worden.