In der Einvernahme vom 12.8.2019 führte die Beschuldigte aus, sie habe mit ihrer Mutter mündlich abgemacht, diese gebe ihr pro Monat zwischen CHF 1'000 und CHF 1’500, je nach Aufwand. Diese Abmachung habe nur zwischen ihr und ihrer Mutter bestanden, die Schwester (Privatklägerin 1) habe davon nichts gewusst, weil die Mutter Angst gehabt habe, ihr dies zu erzählen. Sie habe das Geld, das sie mit der Mutter als Lohn abgemacht habe, immer selbst von der Post abgehoben. Sie habe auch vom Konto der Mutter Zahlungen für sich selbst vorgenommen, diese Zahlungen hätten aber im Zusammenhang mit ihrem Lohn gestanden.