Die Privatklägerin 1 und die Beschuldigte sind Schwestern und bilden zusammen mit der Privatklägerin 2, F.________, der Tochter der vorverstorbenen gemeinsamen Schwester G.________, die Erbengemeinschaft der am 30.3.2018 verstorbenen Mutter E.________. † E.________ wohnte vom April 2012 an bis zu ihrem Tod im Haushalt der Beschuldigten an der H.________ (Strasse) in Thun, wo sie vom (unterdessen verstorbenen) Ehemann der Beschuldigten, von der Beschuldigten, von der Privatklägerin 1 und durch die Spitex betreut wurde. Die Privatklägerinnen werfen der Beschuldigten vor, vom Konto von †E.__