3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ (per Einschreiben) - dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland, a.o. Gerichtspräsident Q.________ (mit den Akten – per Einschreiben) - Staatsanwältin C.________ (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Bern, 7. Mai 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: