Es ist nicht auszuschliessen, dass sich insoweit demnächst eine Übereinstimmung mit einer weiteren Person ergeben könnte, mit welcher der Beschwerdeführer ebenfalls hinsichtlich seines Tatbeitrages kolludieren könnte. Auch die subjektive Bereitschaft des Beschwerdeführers zu Verdunkelungshandlungen ist zu bejahen. Der Beschwerdeführer bestreitet eine Beteiligung am Mord von D.________.