Der zweite Teil des DNA-Mischprofils konnte bis dato keiner Person zugeordnet werden. Klar scheint jedoch, dass das Profil von keinem der fünf Opfer stammt und somit täterischer Natur sein dürfte. Das DNA-Mischprofil befindet sich bis auf weiteres in der EDNAIS-Datenbank (vgl. S. 5 des Zwischenrapports der Kantonspolizei Bern vom 31. Januar 2017). Es ist nicht auszuschliessen, dass sich insoweit demnächst eine Übereinstimmung mit einer weiteren Person ergeben könnte, mit welcher der Beschwerdeführer ebenfalls hinsichtlich seines Tatbeitrages kolludieren könnte.