_ konfrontiert. Der Beschwerdeführer hat folglich angesichts der Schwere der drohenden Strafe ein erhebliches Interesse, sich mit den anderen beschuldigten Personen und allfällig weiteren involvierten Personen (insbesondere mit L.________ [Fahrer des I.________ am 31. Augst 1999]) abzusprechen resp. auf diese einzuwirken. L.________ wurde bislang noch nicht befragt und erkennungsdienstlich erfasst (inkl. WSA). Es ist derzeit ein Verfahren um Zuführung aus dem Ausland hängig.