Der Beschwerdeführer bestreitet, etwas mit dem Mord zu tun zu haben. Er zeigte sich wenig kooperativ, will sich an vieles nicht mehr erinnern und insbesondere Personen nicht erkennen, hinsichtlich welcher es indes klar Hinweise gibt, dass der Beschwerdeführer mit diesen Kontakt hatte. Im Strafverfahren werden zudem noch zwei weitere Personen der Beteiligung am Mord von D.________ verdächtigt, welche bislang offenbar noch nicht abschliessend (parteiöffentlich) einvernommen wurden.