Auffallend ist zudem, dass der Beschwerdeführer gegenüber dem verdeckten Ermittler «N.________» im Jahr 2019 im Vergleich zu den vorliegenden Einvernahmen klar gegenteilige Aussagen tätigte. So machte er gegenüber diesem etwa einlässliche Ausführungen hinsichtlich des Waffenhandels mit dem Waffengeschäft O.________ in F.________(Ortschaft) – mit welchem auch der Halter des I.________ K.________