Kommt hinzu, dass die Polizeibeamten in der Nacht vom 24./25. Juni 1999 zeitlich unmittelbar nach der Tat und in der Nähe des Tatortes einen I.________ mit J.________(Ortschaft) Kennzeichen festgestellt haben. Im wahrscheinlich gleichen Fahrzeug, betreffend welchem die Polizisten mit nachvollziehbarer Begründung mutmassen, dass dieses von der Täterschaft anlässlich des Tötungsdeliktes z.N. von D.________ verwendet worden ist, wurde der Beschwerdeführer rund zwei