Insgesamt zeigt sich damit das Indizienbündel, welches bisher Grundlage des dringenden Tatverdachts bildete, unverändert als für den Beschuldigten belastend. Insbesondere der Umstand, dass auf der Haftseite von Klebeband, welches zur Knebelung oder Fesselung von Mitgliedern der Opferfamilie verwendet wurde, DNA-Spuren des Beschuldigten gefunden wurden, lässt den Tatverdacht der Beteiligung am Mord weiterhin dringend verbleiben.