Zum anderen entspricht es nicht allgemeiner Lebenserfahrung, Klebeband, welches bereits als Verpackungsmaterial diente und damit regelmässig eine reduzierte Hafteigenschaft aufweist, zum Fesseln von Menschen zu benützen, zumal es ja gerade gegen deren nicht auszuschliessenden Widerstand wirken soll. Wie bereits erwähnt, gilt dies in Beachtung des geringen Kaufpreises von Klebeband umso mehr. Insgesamt zeigt sich damit das Indizienbündel, welches bisher Grundlage des dringenden Tatverdachts bildete, unverändert als für den Beschuldigten belastend.