Zum einen ist nicht nachvollziehbar, wie eine Handhabung von Klebeband, welches für die Weitergabe an Dritte gedacht ist, erfolgen soll, so dass DNA auf die Haftseite gelangt, da eine Weitergabe mit offener Haftfläche das entsprechende Band regelmässig unwirksam werden lässt bzw. dessen Wirkung verkleinert. Zum anderen entspricht es nicht allgemeiner Lebenserfahrung, Klebeband, welches bereits als Verpackungsmaterial diente und damit regelmässig eine reduzierte Hafteigenschaft aufweist, zum Fesseln von Menschen zu benützen, zumal es ja gerade gegen deren nicht auszuschliessenden Widerstand wirken soll.