gütern entsprechend verschlossen hätte, vermögen diese Frage nicht nachvollziehbar zu beantworten. Zum einen ist nicht nachvollziehbar, wie eine Handhabung von Klebeband, welches für die Weitergabe an Dritte gedacht ist, erfolgen soll, so dass DNA auf die Haftseite gelangt, da eine Weitergabe mit offener Haftfläche das entsprechende Band regelmässig unwirksam werden lässt bzw. dessen Wirkung verkleinert.