Allerdings ist vorliegend auf den Umstand hinzuweisen, dass die DNA-Spuren des Beschuldigten auf der Haftseite des Klebebandes sichergestellt wurden, mit welchem Mitglieder der Opferfamilie geknebelt oder gefesselt wurden. Es ist keine andere Art der Handhabung von Klebeband als dessen übliche Verwendung vorstellbar, d.h. abrollen und unmittelbar darauf aufkleben, damit DNA auf die Haftseite gelangen kann, da die Haftfläche nur dann und regelmässig nur während kurzer Zeit offenliegt;