Es ist mit der Verteidigung auch einig zu gehen, wonach es nicht am Beschuldigten liegt, seine Unschuld zu beweisen, sondern vielmehr an den Strafverfolgungsbehörden die Schuld eines Verdächtigen. Allerdings ist vorliegend auf den Umstand hinzuweisen, dass die DNA-Spuren des Beschuldigten auf der Haftseite des Klebebandes sichergestellt wurden, mit welchem Mitglieder der Opferfamilie geknebelt oder gefesselt wurden.