__ verwendet worden sei, sei ein konkreter Anhaltspunkt einer Beteiligung des Beschwerdeführers am Tötungsdelikt. Ebenfalls entspreche der Beschwerdeführer dem von den Opfern abgegebenen Signalement von einem der Täter. Somit sei ein weiterer konkreter Anhaltspunkt für eine Beteiligung des Beschwerdeführers am Tötungsdelikt gegeben. Ausserdem bestünden konkrete Hinweise, dass sich unmittelbar nach dem Tatzeitpunkt ein I.________ mit J.________(Ortschaft) Kennzeichen und mehreren männlichen Fahrzeuginsassen in unmittelbarer Nähe zum Tat-