Ebenfalls für die Täterschaft des Beschwerdeführers spreche, dass er dem von den Opfern abgegebenen Signalement von einem der Täter entspreche. 3.5 Das Zwangsmassnahmengericht führte im Haftanordnungsentscheid vom 16. Januar 2021 zum dringenden Tatverdacht wegen Mordes aus, die Übereinstimmung der DNA des Beschwerdeführers mit der DNA-Spur, welche auf einem Klebeband, das zur Fesselung oder Knebelung eines Mitgliedes der Familie E.________ verwendet worden sei, sei ein konkreter Anhaltspunkt einer Beteiligung des Beschwerdeführers am Tötungsdelikt.