Auto angefasst oder mit Blick auf den Versand in den S.________(Land) probiert und darum übergezogen habe, in ein Fahrzeug zu liegen gekommen sei, mit dem eine Freiheitsberaubung verübt worden sei. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese beiden Zufälle eingetreten seien, dürfte gleich null sein. Der Fund der DNA des Beschwerdeführers an Material, das für die Fesselung oder Knebelung der Opfer anlässlich des Mordes von D.________ verwendet worden sei, belaste den Beschwerdeführer schwer.