__ zu kennen und auch nie am Tatort gewesen zu sein. Den Fund seiner DNA an dem am Tatort verwendeten Knebelungs- und Fesselungsmaterial erklärte er damit, dass er für den Krieg im S.________(Land) u.a. Säcke und Klebeband zur Verfügung gestellt habe. Die Säcke seien mit Kleidern gefüllt gewesen und mit Scotch geschlossen und dann in den S.________(Land) gebracht worden. Auf Vorhalt, dass diesfalls die Klebebänder nach ihrer Verwendung für das Verschliessen der Säcke im Ausland gewesen seien, sagte er aus, er habe ganze Kleberollen gegeben. Der Beschwerdeführer bestritt, an der Fesselung bzw. Knebelung von Mitgliedern der Familie E.________ beteiligt gewesen zu sein.