Er wisse nicht, wie diese Haube in jenes Auto gekommen sei. Auf die Frage, ob er je eine solche Haube getragen habe, gab der Beschwerdeführer an, er habe für den S.________(Land) solche Hauben gekauft. Es könne sein, dass jemand eine solche Haube vom Transporter genommen habe. Seine DNA sei an dieser Maske, weil er eine Maske probiert habe, um die Grösse zu prüfen. Bei der Hafteröffnung am 13. Januar 2021 gab der Beschwerdeführer an, er habe mit dem Mord an D.________ nichts zu tun und wisse auch nicht, wer sonst etwas damit zu tun haben könnte. Er bestätigte, weder den Tatort noch die Familie E.________ zu kennen und auch nie am Tatort gewesen zu sein.