Er habe 1000 Rollen Klebeband in seinem Auto, die er als Gipser für Parkett und ähnliches brauche, aber mit dem Mord habe er nichts zu tun. Auf den Vorhalt, dass die Polizei kurz nach der Tat in der Nähe des Tatortes einen I.________ gekreuzt habe, in dem sich drei bis vier Männer befunden hätten, von denen die Polizei annehme, dass es sich dabei um die Täter des Tötungsdeliktes handle, gab der Beschwerdeführer an, er sei nicht in diesem Fahrzeug gewesen. Noch einmal