_», wobei sich in der Folge herausstellte, dass der Polizeibeamte beim Ablesen des Kontrollschildes zwei Zahlen in der Position vertauscht haben dürfte. Zur Tatzeit war im Kanton J.________ nur ein Fahrzeug der Marke I.________ mit den Anfangsziffern «a.________ …», jedoch mit den Endziffern «b.________» eingelöst (Halter: K.________). Der auf K.________ eingelöste I.________ wurde am 31. August 1999 durch die Polizei im Rahmen einer Nachfahrmessung angehalten. Im Fahrzeug befanden sich der Beschwerdeführer (Beifahrer) und L.________ (Lenker). Am Tatort resp.