an deren Domizil in F.________(Ortschaft). Zur Tatzeit hielten sich das Ehepaar E.________ und dessen jüngster Sohn an besagter Örtlichkeit auf. Diese wurden durch die Täterschaft unter Waffengewalt geknebelt und gefesselt. Die beiden älteren Kinder des Ehepaars, G.________ und D.________, befanden sich zu diesem Zeitpunkt