4. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird als gegenstandslos abgeschrieben. 5. Zu eröffnen: - den Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern (mit den Akten; per Kurier) - der Verurteilten/Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsident D.________ (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin E.________ (BM 18 43675 – per Kurier)