__) nicht vor. Für eine sinngemässe Ausdehnung des Urteils PEN 19 547 auf den rechtskräftigen Strafbefehl gegen die Antragstellerin fehlt es somit bereits an der formellen Voraussetzung des gleichen Verfahrens bzw. zumindest der gleichzeitigen «Anklageerhebung» beim Regionalgericht Bern-Mittelland, so dass dem Gericht zumindest theoretisch der Zugriff auf beide Akten möglich gewesen wäre.