4. Der Strafbefehl BM 18 43675 vom 28. März 2018 gegen die Antragstellerin ist im Strafbefehlsverfahren in Rechtskraft erwachsen. Die Akten lagen dem Regionalgericht Bern-Mittelland bei der Beurteilung des Strafbefehls BM 18 43668 (PEN 19 547, C.________) nicht vor.