(nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 21. April 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und beantragte – unter Kostenund Entschädigungsfolgen – die Aufhebung der Nichteintretensverfügung und Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur materiellen Entscheidung. Eventualiter sei die Vorinstanz zu verpflichten, das Gesuch um Ausdehnung eines gutheissenden erstinstanzlichen Entscheids als sinngemässes Revisionsgesuch zuständigkeitshalber an die Berufungskammer des Obergerichts des Kantons Bern zu überweisen.