am 31. März 2021 für seine Mandantin A.________ beim vorgenannten Gericht um Ausdehnung eines gutheissenden erstinstanzlichen Entscheids. Mit Verfügung vom 9. April 2021 trat das Regionalgericht auf den Antrag nicht ein. Daraufhin erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 21. April 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und beantragte – unter Kostenund Entschädigungsfolgen – die Aufhebung der Nichteintretensverfügung und Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur materiellen Entscheidung.