Am Folgetag wurde eine andere Teilnehmerin, C.________, mit identisch lautendem Strafbefehl ebenfalls des Landfriedensbruchs schuldig erklärt (Verfahren BM 18 43 668). Letztere reichte gegen den Strafbefehl Einsprache ein, worauf sie – soweit hier interessierend – im Verfahren PEN 19 547 vom Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) vom Vorwurf des angeblich am 7. April 2018 begangenen Landfriedensbruchs freigesprochen wurde. Aufgrund dieses rechtkräftigen Freispruchs ersuchte Rechtsanwalt B.________ am 31. März 2021 für seine Mandantin A.