2 Sie machen geltend, Oberrichter A.________ habe mit seiner Verfügung ZK 21 9 POB vom 7. Januar 2021 einen Anspruch auf ihr Eigentum erhoben, in dem er einen Kostenvorschuss für die Bearbeitung ihrer Beschwerde zum Entscheid CIV 20 4710 verlangt habe. Damit werde die verfassungsmässige Ordnung der Eidgenossenschaft rechtswidrig geändert. Denn gemäss Art. 26 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) würden die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Kantone grundsätzlich ihr Eigentum gewährleisten.