1. Mit Verfügung vom 24. März 2021 (Zustellung am 7. April 2021) nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen Oberrichter A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen angeblicher Gefährdung der verfassungsmässigen Ordnung durch Anordnung eines Kostenvorschusses nicht an die Hand. Gegen diese Verfügung erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 14. April 2021 bei der Staatsanwaltschaft sinngemäss Beschwerde, indem er die «Nichtigkeit wegen falscher und unvollständiger Sachverhaltsfeststellung» rügte.